(Kleiner) Erfolg vor Gericht
Auf der Homepage des AStAs der HHU steht folgende Pressemitteilung:
Düsseldorf, 21. März 2007
Studierendenschaft gewinnt Klage gegen den Rektor der Heinrich Heine UniversitätDas Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute einer vom AStA der HHU initiierten Musterklage gegen die Heinrich-Heine-Universität
Recht gegeben. Gegenstand der Klage war ein Bescheid der Universitätsverwaltung Düsseldorf, mit dem das Restguthaben aller Studierenden der HHU ersatzlos aufgehoben wurde. Im Rahmen des ehemaligen Studienkontengesetzes (Langzeitstudiengebühren) wurde in der Vergangenheit allen Studierenden ein Bildungsguthaben in der Höhe der 1,5fachen Regelstudienzeit gewährt. Mit dem neuen Gesetz zur Erhebung von allgemeinen Studiengebühren wurde das Studienkontenmodell abgeschafft. Der AStA der HHU hat zusammen mit anderen ASten in NordrheinWestfalen Klage gegen das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren beim Landesverfassungsgericht eingelegt.Gegen das Studiengebührengesetz werden u. a. folgende juristische Argumente ins Feld geführt:
- der Landesgesetzgeber hat keine einheitliche Lösung zur Einführung von Studiengebühren
festgelegt- das Modell des Ausfallfonds, in den zur Finanzierung der Rückzahlung der NRWBankDarlehen ca. 23 % der Mittel aus Studiengebühren fliessen, verstößt gegen die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Sozialverträglichkeit von allgemeinen Studiengebühren durch den Staat – und nicht durch die Studierenden – finanziert werden muss
- der Wegfall des Restguthabens stellt einen Bruch des Vertrauensschutzes dar, und verstößt gegen frühere Bescheide im Rahmen des Studienkontenmodells
Insofern hat die Verfassungsklage gegen die Einführung von Studiengebühren gute Chancen auf Erfolg. Der Einzug von Studiengebühren durch die Universitäten könnte also durch eine Entscheidung des Landesverfassunsggerichtes zurückgenommen werden. In diesem Falle würden Studierende ihr Restguthaben wieder erhalten und könnten bis zum Ablauf ihres Restguthabens
gebührenfrei weiter studieren.Durch den rechtswidrigen Bescheid der Universität Düsseldorf zur Aufhebung des Restguthabens wollte Rektor Labisch den Studierenden das Recht nehmen, im Falle eines positiven Ausgangs des Verfahrens vor dem Landesverfassungsgericht, gebührenfrei weiterstudieren zu können.
Die Universität Düsseldorf war die einzige Universität in NRW, die ihren Studierenden per Verwaltungsbescheid das Restguthaben gestrichen hat. Ohne die juristische Intervention des AStAs wären die Studierenden in ihren zukünftigen Rechten beschnitten worden.
„Die Universität hat gezeigt, dass sie gegen ihre eigenen Studierenden agiert. Wir sind zuversichtlich, dass die Studierengebühren vor dem Landesverfassungsgericht als rechtswidrig anerkannt werden. Von einer solchen Entscheidung müssen auch die Studierenden in Düsseldorf profitieren. Es ist ein Skandal, dass die HHU als einzige Uni in NRW die Rechte der Studierenden
einschränken wollte. Heute haben wir einen ersten Erfolg gegen Studiengebühren erzielt“, so Philipp Tacer, AStAVorsitzender
der Heinrich Heine-Universität-Düsseldorf.Rainer Matheisen, stellvertretender Vorsitzender ergänzt: „Der AStA der HHUD hat deutlich gemacht, dass er sich für die Interessen der Studierenden stark macht und diese durchsetzen kann. Wir werden auch weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um möglichst viel für die Studierenden rauszuholen.“
„Heute hat der AStA die erste große Etappe im Kampf gegen die Studiengebühren gewonnen. Die Entscheidung zeigt auf, dass sich der Einsatz für die Rechte der Studierendenschaft lohnt“, so das Fazit des stellvertretenden AStA-Vorsitzenden Rajiv Strauß.
Dies ist eine erfreuliche Wendung für die Studierenden, die schon vor Einführung der Studiengebühren studiert haben geklagt haben.
Allerdings ist es ein wenig unverschämt, dass sich der AStA den Erfolg auf seine Fahnen schreiben will. Erst auf Druck der ehemaligen AStA-Miglieder des MSB wurde der Anwalt überhaupt angerufen.
Eine echte Bedeutung erhällt der Urteilsspruch allerdings erst, wenn ein weiteres Gericht feststellt, dass die Passage im Gesetz
zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit
im Hochschulwesen (HFGG) rechtswidrig ist, die den Studierenden ihre Restguthaben streicht.