IT-Referat bessert nach
Das IT-Referat nach sich noch einmal mit dem Thema Datenerhebung auseinandergesetzt und veröffentlichte folgenden Artikel:
Da es leider zu Zwischenfällen kam, hier was das Gesetz klar vorgibt:
1.Die Abgabe der Daten ist freiwillig, ihr seit dazu nicht verpflichtet.(§12 DSG NRW)
2.Der/Die Rheinbahn-MitarbeiterIn muss euch über den Zweck der Erhebung und die Verwendung informieren.Wenn ihr bedrängt wurde seine Daten herauszugeben, meldet euch bei uns. Wir werden diesen Fällen nachgehen, die Rheinbahn dann zur Rede stellen und Druck ausüben.
Wir haben es bereits aus anderen Städten gehört, dort sollen Studierenden die Ausweise einfach so aus der Hand gezogen worden sein. Die entsprechenden Daten sollen dann auch ohne Einverständnis protokolliert worden sein.
Nur mir Gerüchten können wir nichts erreichen, bitte meldet euch. Am besten per Mail: it-referat@asta.uni-duesseldorf.de
Besten Gruß euer IT-Referat
Quelle:
Nachzulesen ist dies im Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Weiter so!