“Dringlichkeitssitzung” des Studierendenparlaments

Letzten Montag gab es eine Sitzung des Studierendenparlaments.

Die Tagesordnung sah neben den Regularia und Berichte vom Vorstand nur drei Tagesordnungspunkte vor:

TOP2: Änderung der Beitragsordnung

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat den Preis für das VRR-Semesterticket von bislang 79,95 EUR auf 83,86 EUR erhöht. Der AStA-Vorstand stellte einen Antrag die für den AStA entstehenden Mehrausgaben voll an die Studierenden weiterzugeben.

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Dennoch gab die Art und Weise wie man diesen Antrag zur Abstimmung gebracht hat Anlass zur Kritik:

Persönliche Erklärung von Steffen Arns (MSB-Spartakus) zur Abstimmung über die Änderung der Mobilitätsordnung und der Beitragsordnung:

Die Fraktion des MSB wird den Anträgen zum Wohle der Studierenden, aber mit Bedenken, zustimmen. Gerade die Fraktionen, die jahrelang meinten, Fehler in der Haushaltsführung auszumachen und diese ankreideten, legen nun einen fahrlässigen Umgang mit dem Haushalt, und somit den Geldern der Studierenden, an den Tag.

Die gemehrten Aus- und Einnahmen durch die Semesterticket-Erhöhung sind im aktuellen Haushaltsentwurf, welcher so vom HHA empfohlen wurde, nicht vorgesehen. Auch gab es bisher keine Bemühungen des AStAs, einen Nachtragshaushalt, bzw. einen überarbeiteten Entwurf, vorzulegen, geschweige diesen Haushaltsentwurf zur Beschlussfassung zu bringen. Eine über planmäßige Ausgabe, um die es sich hier handelt, da es um mehr Geld als aktuell im entsprechenden HT vorgesehen geht (für den AStA gilt derzeit der Zwölftel-Haushalt), darf aber erst getätigt werden nach Verabschiedung eines entsprechenden Nachtragshaushalt.

Auch durch die vertragliche Pflichten lässt sich eine Ausnahme hier nicht begründen, da
a) die Änderung lange genug bekannt war,
b) selbst wenn sie erst kurzfristig bekannt geworden wäre, dennoch schnellstmöglich dies in den Haushalt eingearbeitet werden muss und
c) die Ausgabe nicht zwingen ist, da alternativ auch eine Kündigung möglich wäre.

Eine Kündigung ist sicherlich nicht das was wir wollen.

Einige Parlamentarier mögen nun sagen, dass wir hier nun über Gebühr penibel sind. Schließlich erhöhen sich die Ausgaben im gleichen Maße wie die Einnahmen.

Doch sind die Formvorschriften, die hier verletzt werden, und die der AStA auch in keiner Weise versucht einzuhalten, nicht ihrer Selbstwillen existent, sondern dienen der Absicherung gegen gravierende Mängel. Es sei hier nur daran erinnert, dass sich aus kleinen Formfehlern in anderen Studierendenschafte Schulden im 6-stelligen Bereich ergeben haben.

Die mangelnde Bereitschaft des AStAs hier grundlegende Haushaltsvorschriften zu beachten, lässt uns daran Zweifeln, dass hier ein
verantwortungsbewusster Umgang mit den Geldern der Studierendenschaft stattfindet.

Die persönliche Erklärung blieb unwidersprochen im Raume stehen.

TOP3: Änderung der Mobilitätsordnung

Die Änderung in der Beitragsordnung die das VRR-Ticket betreffen müssen auch in der Mobilitätsordnung festgehalten werden. Deshalb gab es hier den entsprechenden Antrag den Betrag ebenfalls um die 3,89 EUR zu erhöhen.

TOP4: Finanzantrag des Wahlausschusses der AusländerInnenreferats

Das AusländerInnenreferat beantragte 945 EUR zur Durchführung der Wahlen des/der AusländerInnenreferenten.

Auch dieses Thema wurde nicht weiter diskutiert, sondern gleich zur Abstimmung gebracht.