Archiv der Kategorie 'Studiengebühren'

Vollversammlung am 18. April 13:00 Uhr

Freitag, März 30th, 2007

Aller Voraussicht nach (der Hörsaal 3A war am Dienstag noch nicht bestätigt) wird es am Mittwoch dem 18. April die angekündigte Vollversammlung geben. Dieses gab der AStA-Vorsitzende Rainer Matheisen im Rahmen der FSVK bekannt. Nicht äußern wollten sich die AStA-Vorsitzenden Matheisen und Tacer jedoch zur Vorbereitung der Boykott-Kampagne. “Dazu äußern wir uns nur intern”, sagte Tacer ohne sich ein Grinsen verkneifen zu können. Man darf gespannt sein.

(Kleiner) Erfolg vor Gericht

Samstag, März 24th, 2007

Auf der Homepage des AStAs der HHU steht folgende Pressemitteilung:

Düsseldorf, 21. März 2007
Studierendenschaft gewinnt Klage gegen den Rektor der Heinrich Heine Universität

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute einer vom AStA der HHU initiierten Musterklage gegen die Heinrich-Heine-Universität
Recht gegeben. Gegenstand der Klage war ein Bescheid der Universitätsverwaltung Düsseldorf, mit dem das Restguthaben aller Studierenden der HHU ersatzlos aufgehoben wurde. Im Rahmen des ehemaligen Studienkontengesetzes (Langzeitstudiengebühren) wurde in der Vergangenheit allen Studierenden ein Bildungsguthaben in der Höhe der 1,5fachen Regelstudienzeit gewährt. Mit dem neuen Gesetz zur Erhebung von allgemeinen Studiengebühren wurde das Studienkontenmodell abgeschafft. Der AStA der HHU hat zusammen mit anderen ASten in NordrheinWestfalen Klage gegen das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren beim Landesverfassungsgericht eingelegt.

Gegen das Studiengebührengesetz werden u. a. folgende juristische Argumente ins Feld geführt:

  • der Landesgesetzgeber hat keine einheitliche Lösung zur Einführung von Studiengebühren
    festgelegt
  • das Modell des Ausfallfonds, in den zur Finanzierung der Rückzahlung der NRWBankDarlehen ca. 23 % der Mittel aus Studiengebühren fliessen, verstößt gegen die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Sozialverträglichkeit von allgemeinen Studiengebühren durch den Staat – und nicht durch die Studierenden – finanziert werden muss
  • der Wegfall des Restguthabens stellt einen Bruch des Vertrauensschutzes dar, und verstößt gegen frühere Bescheide im Rahmen des Studienkontenmodells

Insofern hat die Verfassungsklage gegen die Einführung von Studiengebühren gute Chancen auf Erfolg. Der Einzug von Studiengebühren durch die Universitäten könnte also durch eine Entscheidung des Landesverfassunsggerichtes zurückgenommen werden. In diesem Falle würden Studierende ihr Restguthaben wieder erhalten und könnten bis zum Ablauf ihres Restguthabens
gebührenfrei weiter studieren.

Durch den rechtswidrigen Bescheid der Universität Düsseldorf zur Aufhebung des Restguthabens wollte Rektor Labisch den Studierenden das Recht nehmen, im Falle eines positiven Ausgangs des Verfahrens vor dem Landesverfassungsgericht, gebührenfrei weiterstudieren zu können.

Die Universität Düsseldorf war die einzige Universität in NRW, die ihren Studierenden per Verwaltungsbescheid das Restguthaben gestrichen hat. Ohne die juristische Intervention des AStAs wären die Studierenden in ihren zukünftigen Rechten beschnitten worden.

„Die Universität hat gezeigt, dass sie gegen ihre eigenen Studierenden agiert. Wir sind zuversichtlich, dass die Studierengebühren vor dem Landesverfassungsgericht als rechtswidrig anerkannt werden. Von einer solchen Entscheidung müssen auch die Studierenden in Düsseldorf profitieren. Es ist ein Skandal, dass die HHU als einzige Uni in NRW die Rechte der Studierenden
einschränken wollte. Heute haben wir einen ersten Erfolg gegen Studiengebühren erzielt“, so Philipp Tacer, AStAVorsitzender
der Heinrich Heine-Universität-Düsseldorf.

Rainer Matheisen, stellvertretender Vorsitzender ergänzt: „Der AStA der HHUD hat deutlich gemacht, dass er sich für die Interessen der Studierenden stark macht und diese durchsetzen kann. Wir werden auch weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um möglichst viel für die Studierenden rauszuholen.“

„Heute hat der AStA die erste große Etappe im Kampf gegen die Studiengebühren gewonnen. Die Entscheidung zeigt auf, dass sich der Einsatz für die Rechte der Studierendenschaft lohnt“, so das Fazit des stellvertretenden AStA-Vorsitzenden Rajiv Strauß.

Dies ist eine erfreuliche Wendung für die Studierenden, die schon vor Einführung der Studiengebühren studiert haben geklagt haben.

Allerdings ist es ein wenig unverschämt, dass sich der AStA den Erfolg auf seine Fahnen schreiben will. Erst auf Druck der ehemaligen AStA-Miglieder des MSB wurde der Anwalt überhaupt angerufen.

Eine echte Bedeutung erhällt der Urteilsspruch allerdings erst, wenn ein weiteres Gericht feststellt, dass die Passage im Gesetz
zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit
im Hochschulwesen (HFGG)
rechtswidrig ist, die den Studierenden ihre Restguthaben streicht.

FH Düsseldorf bleibt Gebührenfrei (vorerst)

Donnerstag, März 22nd, 2007

Das Ergebnis hat alle überrascht.

11:7 gegen Studiengebühren

Senat der FH Düsseldorf beschließt Nichtbehandlung

Die Wahl wurde geheim abgehaltenMit 11 Ja- und 7 Nein-Stimmen hat der Senat der FH Düsseldorf vor wenigen Stunden die weitere Behandlung des Themas Studiengebühren von der Tagesordnung der heutigen Sitzung gestrichen. Dieses geschah auf Antrag eines studentischen Mitgliedes, auf dessen Verlangen zudem eine geheime Abstimmung durchgeführt wurde. Begründet wurde der Antrag damit, dass der Senat das Thema bereits “intensiv diskutiert” und “die Einführung von Studiengebühren mehrfach abgelehnt” habe. An der Senatssitzung und an der Abstimmung nahmen 18 von 19 stimmberechtigten Senatsmitgliedern teil. Die nächste Sitzung wurde für den 27. März anberaumt.

AStA-Vorsitzende Claudia Wozniak: “Wir verstehen das Abstimmungsergebnis als klares Votum gegen Studiengebühren. Selbst wenn
der Senat das Thema auf seiner nächsten Sitzung erneut behandeln sollte, dürften Studiengebühren für die laufende
Legislaturperiode des Senates und damit für das Wintersemester 2007/2008 vom Tisch sein.”

Die mehrzahl der Studierenden wurde ausgeschlossenViele StudentInnen durften aufgrund der völlig überzogenen Sicherheitsvorkehrungen und des viel zu kleinen Raumes nicht an der völlig störungsfreien Senatsitzung teilnehmen, verfolgten aber die Sitzung von außen.

Die AStA-Vorsitzende ruft zur Teilnahme an der Senatssitzung aufWozniak: “Dieser Erfolg ist dem kontinuierlichen studentischen Widerstand gegen Studiengebühren zu verdanken. Und natürlich all’ denjenigen Senatsmitgliedern, die heute für unser Anliegen gestimmt haben. Jetzt gilt es am Ball zu bleiben, damit es bei der heute getroffenen Entscheidung bleibt.”

Rote PlakateIm Vorfeld wurde fleißig mobilisiert. Auch auf die kurzfristige Verlegung der Senatssitzung wurde reagiert.

Ein Promo-Clip wurde an die Wand geworfenZur Mobilisierung wurde auch ein kleiner Clip erstellt, der auf der Seite http://www.20argumente.de.vu zu sehen ist und in den Gängen der FH gezeigt wurde.

VV in GolzheimAuf einer Vollversammlung um 11 Uhr wurden bereits die ersten Studierenden über den Ablauf des heutigen Tages informiert.

Einlass-Kontrolle: Es wurden nur FH Studenten reingelassenZum Schutz gegen “auswärtige Chaoten” wurde der Eingang zur Senatssitzung nur Presse und angehörigen der FH gewährt.

Zur Kontrolle wurde der Name auf dem Studi-Ausweiss mit dem auf einer Liste verglichen
Rund 80 StudentInnen wurde unter Vorlage des Studi-Ausweises der Zugang der Senatssitzung gewährt.

Die mehrzahl der Studierenden wurde ausgeschlossenDer Großteil jedoch mußte draussen bleiben.

Kanzler, Rektor und die Senatsvorsitzende

Die Senatsvorsitzende wurde langsam nervös.Die Senatsvorsitzende schien nicht glauben zu wollen, dass der Antrag der Studierenden auf Nichtbefassung formal korrekt war.

Die Zuschauer warteten gespannt auf das ErgebnisSchliesslich wurde doch darüber abgestimmt und das Ergebnis verlesen.

Das Ergebnis hat alle überrascht.Das Ergebnis hat alle überrascht

Aber am meisten der Rektor und die Senatsvorsitzende - am meisten wohl den Rektor und die Senatsvorsitzende.

Der AStA-Vorsitzende verkündete die Entscheidung des Senats und kündigte weitere ProtesteDraussen wurde die Entscheidung des Senats mitgeteilt und zum Besuch der nächsten Senatssitzung aufgerufen.

Neues von den “Gebührenzurückholern”

Montag, März 19th, 2007

Heute habe ich den Newsletter von www.gebuehrenzurueck.de erhalten. Der AStA der Heinrich-Heine Uni gibt seinen Namen ebenfalls dafür her. Auf der Seite kann man Informationen erhalten wie man sich an Sammelklagen gegen Studiengebühren beteiligt.

Der AStA hatte für die Seite bereits am Anfang des Semesters mit Plakaten geworben. Allerdings hat es Düsseldorf damals noch gar nicht betroffen.

Hier die Mail

“Lange nichts mehr von den Gebührenzurückholern gehört!” Diesen Satz hörten wir in den letzten Wochen immer mal wieder. Und wir hören ihn gerne, zeigt es doch, dass viele ein großes Interesse an der Sammelklage gegen Studiengebühren haben. Da wir aber durch die Studiengebühren und andere “Reformen” sehr viel Arbeit haben, ist es nicht immer einfach, das aktuelleste auf die Homepage zu setzen. Das tut uns sehr leid!

Jetzt aber eine erste Antwort auf die vielen Nachfragen:

Die ersten Klagen sind bei den Verwaltungsgerichten eingereicht und wir warten auf Termine. Der erste ist schon in diesem Monat! Mit Spannung erwarten wir dort ein Urteil oder zumidest ein Zeichen, dass wir Erfolg haben werden. Wenn wir was Offizielles haben, werden wir es sofort online stellen.

Die Reaktionen, die wir bislang auf unsere Aktion bekommen haben sind durchweg positiv und auch die Erfolgsaussichten sind eher noch gestiegen, wenn man sich die neuesten Berichte über die Abschreckungswirkung von Studiengebühren ansieht. Wir sammeln daher weiter fleißig Abtretungserklärungen, da ja nur die ihr Geld sicher zurückbekommen, die sich an den Sammelklagen beteiligen. Bis Ende April wollen wir 10000 zusammen haben.

Mit besten Grüßen,

Daniel Weber & Patrick Schnepper

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Die Mail erhalten Sie, weil Sie in den Verteiler vom Aktionsb�ndnis gegen Studiengeb�hren eingetragen sind. Wenn Sie sich austragen lassen wollen, schicken Sie bitte eine Mail an abs@studis.de.