Archiv für Oktober 2007

fzs und GEW: “Studiengebühren verletzen UN-Sozialpakt!”

Dienstag, Oktober 23rd, 2007

Studentischer Dachverband und Bildungsgewerkschaft gehen vor den Vereinten Nationen gegen Studiengebühren vor - Widerspruch zu Urteil des OVG Münster

Berlin - Die Einführung von Studiengebühren in Deutschland verletzt das durch den Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) gewährleistete Recht auf Bildung. Das ist das Ergebnis eines Berichts des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an die Vereinten Nationen (UN), den beide Organisationen heute in Berlin vorgestellt haben. Entgegen dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster bleiben fzs und GEW bei ihrer Auffassung, dass der von der Bundesrepublik ratifizierte UN-Sozialpakt in Deutschland rechtsverbindlich ist.

In ihrem Bericht zeigen der studentische Dachverband fzs und die GEW auf, welche Auswirkungen allgemeine Studiengebühren haben, die bereits in sieben Bundesländern eingeführt worden sind. “Der Hochschulzugang ist in Deutschland schon heute in besonderem Maße von der sozialen Herkunft abhängig. Studiengebühren verstärken die soziale Auslese und halten viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger vom Studium ab. Wir brauchen endlich eine soziale Öffnung der Hochschulen”, erklärte Andreas Keller, im Vorstand der GEW für Hochschule und Forschung verantwortlich. “Die Möglichkeit der Kreditfinanzierung verringert die soziale Selektion durch die Gebühren nicht - die Aussicht auf einen immer größer werdenden Schuldenberg schreckt insbesondere junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen und aus Nicht-Akademikerhaushalten vom Studium ab”, warnte Keller.

Bundestag und Bundesrat haben den UN-Sozialpakt 1973 ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland sei damit dazu verpflichtet, “den Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere die allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich” zu machen (Artikel 13). “Durch die Einführung von Studiengebühren verstoßen die Länderregierungen gegen Geist und Buchstaben des durch den UN-Sozialpakt gewährleisteten Rechts auf Bildung”, erklärte der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, einer der Verfasser des von fzs und GEW vorgelegten UN-Berichts. “Durch die Umsetzung des UN-Sozialpakts als Bundesgesetz ist das darin verankerte Recht auf Bildung Bestandteil unseres Bundesrechts geworden, das auch für die Länder verbindlich ist”, betonte Achelpöhler.

Die Bundesrepublik war bereits im Zusammenhang mit der Einführung von Verwaltungsgebühren von dem für die Überwachung des UN-Sozialpakts zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gemahnt worden, keine zusätzlichen Gebühren einzuführen. Bis zum Sommer 2006 sollte die Bundesregierung dem UN-Ausschuss über den Stand der Umsetzung des UN-Sozialpakts berichten. fzs und GEW kritisieren, dass die Bundesregierung diesen Staatenbericht bis heute nicht vorgelegt hat.

“Als Nichtregierungsorganisationen (NGO) wenden wir uns daher direkt an die Vereinten Nationen und legen dem zuständigen Ausschuss in Genf einen eigenen Bericht vor. So machen wir auf die Verletzung des Rechts auf Bildung durch Studiengebühren aufmerksam”, erklärte Imke Buß, Mitglied des Vorstands des fzs. “Wir ersuchen die UN, sich die Situation in Deutschland genau anzusehen und fordern sie auf, ihre völkerrechtlichen Kontrollrechte auszuschöpfen und die Bundesrepublik Deutschland zu rügen.” fzs und GEW gehen davon aus, dass sich sowohl Bund und Länder als auch die Rechtsprechung im Falle einer Rüge durch die UN nicht länger über die Verbindlichkeit des im UN-Sozialpakt verankerten Rechts auf Studiengebührenfreiheit hinweg setzen könnten.

IT-Referat bessert nach

Sonntag, Oktober 21st, 2007

Das IT-Referat nach sich noch einmal mit dem Thema Datenerhebung auseinandergesetzt und veröffentlichte folgenden Artikel:

Da es leider zu Zwischenfällen kam, hier was das Gesetz klar vorgibt:

1.Die Abgabe der Daten ist freiwillig, ihr seit dazu nicht verpflichtet.(§12 DSG NRW)
2.Der/Die Rheinbahn-MitarbeiterIn muss euch über den Zweck der Erhebung und die Verwendung informieren.

Wenn ihr bedrängt wurde seine Daten herauszugeben, meldet euch bei uns. Wir werden diesen Fällen nachgehen, die Rheinbahn dann zur Rede stellen und Druck ausüben.

Wir haben es bereits aus anderen Städten gehört, dort sollen Studierenden die Ausweise einfach so aus der Hand gezogen worden sein. Die entsprechenden Daten sollen dann auch ohne Einverständnis protokolliert worden sein.

Nur mir Gerüchten können wir nichts erreichen, bitte meldet euch. Am besten per Mail: it-referat@asta.uni-duesseldorf.de

Besten Gruß euer IT-Referat

Quelle:
Nachzulesen ist dies im Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Weiter so!

Datenerhebung in der Rheinbahn

Donnerstag, Oktober 18th, 2007

Aus dem Vorstellungstext des IT-Referats des AStAs:

Wir sind aber auch politisch: Häufig liest man in letzter Zeit von Software-Patenten oder der geplanten Online-Durchsuchung; Computer spielen eben auch in der „großen Politik“ eine immer wichtigere Rolle. Hier wollen wir ansetzen, Position beziehen und euch darüber informieren.

Juhu, ein aufgeklärtes IT-Referat, dass sich wohl auch für den Datenschutz interessiert. Doch weit gefehlt. Auf der Webseite des AStAs informiert das Referat über eine Datenerhebung der Rheinbahn. Fahrgäste werden immer wieder dazu aufgefordert ihr Studententicket vorzuzeigen um sich anschliessend die Daten aufzuschreiben. Laut IT-Referat soll es sich hierbei um Martikelnummer, Hochschule, Name und Geburtsdatum handeln. Die MitarbeiterInnen der Rheinbahn machen dies zur Not auch ohne die Zustimmung der Studierenden. Datenschutzrechtlich also höchst bedenklich. Auf Nachfrage, wird den Studierenden nicht einmal mitgeteilt, was genau mit den Daten passiert.

In anderen Städten gab es ähnliche Fälle. So schreibt ein Vertreter des AStA der FH-Niederrhein:

wir als asta der fh niederrhein haben uns strikt von der kooperation
distanziert und gefordert, dass die datenerhebungen auf unseren strecken
sofort abgebrochen und die erfassten daten vernichtet werden!!!

Was schreibt das IT-Referat des AStAs der HHU?

Klar ist: Die Uni darf und wird eure personenbezogenen Daten nicht an die Rheinbahn weitergeben! Sie bekommt also keine weiteren Daten über euch. Das Verfahren wird von den Datenschutzbeauftragten der Stadt Düsseldorf und der Rheinbahn überprüft. So halten wir das Verfahren auch für unbedenklich und ausreichend geprüft.

Wäre ja noch schöner, wenn die auch noch meine Noten rausgeben würden. Das der Datenschutzbeauftrage der Stadt Düsseldorf und der Rheinbahn überprüfen sollte eigentlich ein Indiz sein, genauer hinzusehen und die Rheinbahn dazu aufzufordern diese Erhebung auszusetzen zumindest bis das Urteil der Datenschutzbeauftragten vorliegt und zugesichert wird, dass das Personal entsprechend geschult worden ist.

Zum Beitrag des IT-Referats,

AStA-Homepage online

Dienstag, Oktober 16th, 2007

Die Fachschaftenliste hat ihr Versprechen wahr gemacht. Die neue Homepage ist jetzt online. *) und eine neue Homepage online gestellt. Neben einem neuen Layout und einem neuen System sind auch die Inhalte neu. So findet man viele Artikel des Erst-Info-Heftes des AStAs auf der Homepage.

Urteilt selbst: http://www.asta.uni-duesseldorf.de

*)Lieber Carlo**),

auf deiner Homepage (astawatsch) steht folgendes: “Die Fachschaftenliste hat ihr Versprechen wahr gemacht und eine neue Homepage online gestellt”. Dist ist nachweislich falsch, da ich die Seite erstellt habe und ja bekanntlich den Jusos angehöre. Dies ist ein Fehler, ich würde dich bitten dies zu korrigieren.

Gruß

Andreas Helsper
IT Referent

Vielen Dank für den Hinweis. Du hast natürlich Recht. Gemeint war nicht, dass die gesamte Fachschaftenliste an der Homepage rumgebastelt hat, sondern, dass sie sich dafür stark gemacht haben, dass sich jemand um die Seite kümmert.
**) Ich heiße Carlos.